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Motorseglerausbildung

Die Ausbildung ist identisch zur Motorflugausbildung, auch wenn die Flugzeuge sich etwas unterscheiden. In der FSG Soest ist es möglich alle Bedingungen für den EU-FCL PPL-A und den EU-FCL LAPL-A (das sind die offiziellen Abkürzung der Lizenzen) auch ausschließlich auf dem Motorsegler zu erfliegen.
Der Ablauf der Ausbildung entspricht ganz der Ausbildung im Motorflug. Unter "Motorflug" findest Du die entsprechenden Einzelheiten.

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Voraussetzungen

Auch die Voraussetzungen zum Fliegen lernen entsprechen denen, die Du unter dem Punkt "Motorflug" finden kannst.
Auf das Mindestalter (Beginn der Ausbildung: 16 Jahre, Lizenzerwerb: 17 Jahre) sei noch einmal besonders hingewiesen. Auch das Tauglichkeitszeugnis darf nicht fehlen.

Vereinsflugzeuge - c2000-vor-schauer

Besonderheiten für Segelflugpiloten

Es gibt noch einen anderen Weg eine Motorseglerlizenz zu erwerben:

Zunächst macht man eine Ausbildung zum Segelflugpiloten.
Im Anschluss daran lässt sich relativ einfach eine Erweiterung auf den Touringmotorsegler (Reisemotorsegler) erwerben.
Dazu sind, als Mindestvoraussetzung, 6 Flugstunden und 10 Flüge mit Lehrer sowie 10 Alleinflüge notwendig. Ein allein geflogener Navigationsflug (mehr als 150 km) mit einer Landung, gehören ebenfalls zur Ausbildung. Außerdem Anflüge zu anderen Flugplätzen und zu Verkehrsflughäfen.
Die Theorie umfasst Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Navigation.
Am Abschluss der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung.

Fluglehrer

Frank Hofmann
Wolfgang Henser
Peter Kohn
Dr. Udo Ueckermann*
Katharina Milke*
(* nur für Umschulung von Segelflug auf Reisemotorsegler)

Weitere Informationen: schule@flugplatz-soest.de

WEBCAM

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